Rückblick: EU-NEB-Förderung für nachhaltigen und inklusiven Wohnungsbau im ZfBK vorgestellt
Am 15.06.2026 fand im ZfBK die Veranstaltung „Das Neue Europäische Bauhaus. Praktische Impulse für die Wohnungswirtschaft“ statt, die wir anlässlich des New European Bauhaus Festivals durchführten.
Die ehemalige Präsidentin des Architects Council of Europe und Geschäftsführerin des Verbindungsbüros der Deutschen Architektenkammer in Brüssel, Ruth Schagemann, stellte hier u. a. die Möglichkeiten und Teilhabe am Programm des Neuen Europäisches Bauhauses vor und erläuterte die neue Linie des Programms, in dem es erstmalig auch explizit um den Wohnungsbau in der EU geht.
Hierzu ein kurzes Update aus der EU:
Neues Europäisches Bauhaus: Rat fordert nachhaltige und inklusive Wohnviertel in der gesamten EU
Der Rat hat heute eine Empfehlung zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) angenommen, in der die EU-Länder nachdrücklich aufgefordert werden, seine Werte in die nationalen Strategien und Finanzierungsmaßnahmen für eine erschwingliche, auf den Menschen ausgerichtete und partizipative bauliche Umwelt in der gesamten EU einzubetten.
Das 2021 ins Leben gerufene NEB zielt darauf ab, die Energiewende und den Deal für eine saubere Industrie durch konkrete Projekte umzusetzen, die das tägliche Leben verbessern, indem Nachhaltigkeit, Erschwinglichkeit und hochwertige Gestaltung miteinander verbunden werden.
Beim Neuen Europäischen Bauhaus geht es nicht nur um hochwertige Architektur und gut gestaltete Gebäude, sondern auch darum, lebendige Gemeinschaften zu schaffen und eine neue Lebensweise in den Wohnvierteln in der EU zu fördern. Mit dieser Empfehlung des Rates bieten wir den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das Neue Europäische Bauhaus für eine grünere, inklusivere und schönere Zukunft in vollem Umfang zu nutzen.
In der Empfehlung des Rates werden acht zentrale Handlungsbereiche dargelegt:
- Einbeziehung der Grundsätze der Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik in alle einschlägigen Strategien und Finanzierungsprogramme
- Aufbau einer kreislauforientierten und nachhaltigen baulichen Umwelt, indem der Renovierung – gegenüber dem Abriss – und der Verwendung nachhaltiger Materialien Vorrang eingeräumt wird, um die Umweltauswirkungen zu minimieren
- aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Umgestaltung ihrer Wohnviertel, was auch die Nutzung digitaler Instrumente für eine inklusive gemeinsame Gestaltung einschließt
- Nutzung der Kraft von Kunst, Kultur und Bildung durch Anerkennung und Unterstützung der wichtigen Rolle von Künstlerinnen und Künstlern bei der Förderung von Innovation und der Energiewende
- Stärkung der Bildungs- und Ausbildungsprogramme innerhalb und außerhalb der EU, um Arbeitskräfte mit den Kompetenzen auszustatten, die für nachhaltiges Bauen und Renovieren erforderlich sind
- Sensibilisierung für das NEB und seine Vorteile, unter anderem durch die Unterstützung des NEB-Gütesiegels (das von der Kommission entwickelt wird) und der NEB-Gemeinschaft, die aus fast 2000 lokalen und internationalen Organisationen besteht
- Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln über die NEB-Fazilität (im Rahmen von Horizont Europa) und Mobilisierung privater Investitionen in NEB-Projekte
- Gewährleistung der sektorübergreifenden Koordinierung auf mehreren Ebenen und der internationalen Zusammenarbeit, wozu auch die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine gehört.
Hintergrundinformationen
In der Mitteilung über das im Dezember 2025 angenommene Neue Europäische Bauhaus wird ein integrierter Ansatz für die Gestaltung und Umgestaltung von Gebäuden, Wohnvierteln und öffentlichen Räumen gefördert. Es begünstigt Innovation, sektorübergreifende Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligung. Mehr als 700 einschlägige Projekte wurden bereits unterstützt, wobei 1,4 Mrd. EUR im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 für das NEB bereitgestellt wurden.
Die heute angenommene Empfehlung des Rates baut auf der bestehenden Unterstützung für das NEB auf. Sie ist zwar nicht in gleicher Weise rechtsverbindlich wie eine Verordnung oder Richtlinie, legt jedoch den Mitgliedstaaten nahe, ihre nationale Strategien mit den Zielen der Empfehlung in Einklang zu bringen.
Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung, 11. Mai 2026 10:40
